BÜGA

Bündner GA Kinder und Begleitpersonen GA

Bündner GA Kinder

Die Teilnahmegebühr für den FePa beträgt CHF 35,- pro Kind, Dafür erhalten die Kinder das Bündner-GA. Das BÜGA ist während der gesamten Sommerferien gültig.

Neue Regelung der RhB zur Zustellung des BÜGAs:

Neu verlangt die RhB die Swisspassnummer sowie das Geburtsdatum der Kinder, bevor das BÜGA ausgestellt werden kann. Dafür ist es zwingend nötig, dass die Eltern (wenn noch nicht vorhanden) bei der SBB eine Swisspassnummer für die Kinder beantragen und diese im Teilnehmerprofil des Kindes hinterlegen (siehe unten). Die Swisspassnummer kann auf der SBB Website beantragt werden: https://www.swisspass.ch/register/1

Das BÜGA wird den Eltern neu digital per E-Mail zugestellt. Für einen reibungslosen Ablauf ist es von grösster Wichtigkeit, dass die Eltern die Swisspassnummer, spätestens bis 26. Mai 2025, im Profil der Kinder korrekt hinterlegen. Bitte geht dabei wie folgt vor:

Erste Anmeldung FePa:

Nimmt das Kind zum ersten Mal an dem FePa Teil, dann bitte gib im Teilnehmerprofil im Feld "Swisspassnummer" die Swisspassnummer des Kindes korrekt ein.

Swisspassnummer zum bestehenden Profil hinzufügen:

Hat das Kind bereits am FePa teilgenommen, muss das Profil entsprechend angepasst werden. Gebe im Suchfeld oben auf der Website den Namen des Kindes ein und suche danach. Der Name des Kindes sollte als Teilnehmer angezeigt werden. In diesem Profil muss die Swisspassnummer des Kindes im Feld "Swisspassnummer" eingetragen werden. Auch ist es wichtig, dass die Adresse, Geburtsdatum und Mail-Adresse genau richtig ist, ansonsten gibt es auch kein Büga.

Ohne die Swisspassnummer, kann das BÜGA nicht ausgestellt werden und wir vom OK müssten das Kind von FePa abmelden!

BÜGA-Rechnung:

Die BÜGA-Rechnung in Höhe von CHF 35,- ist auf der FePa-Website zu finden unter "Rechnungen" (auf der Homepage oben rechts im blauen Balken). Wir bitten die Eltern, die digitale Rechnung umgehend zu begleichen, spätestens jedoch bis zum 31. Juni 2025. Sollte die Rechnung innerhalb dieser Frist nicht bezahlt werden, behält sich das Ferienpass-OK vor, die betroffenen Kinder vom Ferienpass abzumelden.

Mit dem BÜGA kannst Du während den ganzen Sommerferien mit der RhB, dem Stadtbus von Chur und dem Postauto im ganzen Kanton Graubünden gratis reisen. Das Ferienpass-BÜGA hat denselben Geltungsbereich wie ein offiziell «normal» gekauftes BÜGA.

Für die Kurse benutzen die Kinder nach Möglichkeit die öffentlichen Verkehrsmittel mit dem BÜGA. Bei unbegleiteten Kursen fahren die Kinder auf eigene Verantwortung.

Das BÜGA müssen die Kinder während der Kursteilnahme mit öV ausgedruckt bei sich tragen. Eine eventuelle Busse wird den Eltern weitergeleitet.

Bündner GA Begleitpersonen

Für die Begleitperson steht ein BÜGA zur Verfügung. Dieses ist persönlich und nur in Begleitung einer Gruppe des Ferienpasses gültig! Dieses wird wie bis anhin, vom Ferienpass-Team, per Post versendet.